Abeitskraftabsicherung

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Arbeitskraftabsicherung

Was passiert, wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls mal längere Zeit nicht arbeiten kann? Reichen die Leistungen des Sozialsystems aus, um mich und ggf. meine Familie abzusichern?

Die meisten Menschen beziehen ihr Einkommen, ihre Lebensgrundlage, aus einer Erwerbstätigkeit. In finanzieller Hinsicht ist unsere Arbeitskraft das Wertvollste, was wir besitzen. Ein 27-jähriger, der 2.200€ Netto pro Monat verdient, wird bis zur Rente mehr als 1 Mio. € aus seinem Einkommen generieren, Gehaltssteigerungen ausgenommen. Dieses Lebenseinkommen sollte man schützen – je früher, desto besser!

"Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von Ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie in große finanzielle Probleme bringen."
Verbraucherzentrale.de

Ihre Vorteile einer Beratung

Jeder Vierte wird berufsunfähig

In Deutschland wird statistisch etwa jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Jeder dritte davon wird dies aufgrund von psychischen Problemen wie etwa Burnout oder Depressionen. Sie bilden damit die Hauptursache von Berufsunfähigkeit. Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist also nicht auf körperliche Berufe beschränkt. Einschränkungen des Bewegungsapparates liegen mit 20% auf Platz zwei.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichert den Lebensstandard nicht

Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit für 6 Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Bei gesetzlich Versicherten springt in der Folge die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt das so genannte Krankengeld. Dies allerdings nicht in voller Höhe des vorherigen Lohnes – hier kann es bereits beträchtliche Einkommenslücken geben, insbesondere für Besserverdiener. Das Krankengeld wird maximal bis zum 18. Monat gezahlt. Zeichnet sich für die Krankenkasse ab, dass man möglicherweise dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, wird frühzeitig versucht, den Patienten an die gesetzliche Rentenversicherung abzugeben. Er/Sie kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente hat, wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ (§43 Abs. (2), SGB IV) arbeiten könnte. Diese Definition bezieht ausdrücklich nicht auf den ausgeübten oder erlernten Beruf. Wenn man noch in der Lage ist, drei Stunden täglich beispielsweise Briefe zu sortieren, hätte man keinen Anspruch.

Falls man nach dieser Definition noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält man die halbe Erwerbsminderungsrente, also nur 50% der Summe.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt neben Bedingungen wie Wartezeiten von den bisher erreichten Entgeltpunkten bei der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Für Ihre Berechnung sind daher viele persönliche Parameter nötig. Die nachfolgende Grafik zeigt eine Beispielrechnung mit realistischen Näherungswerten.

Beispielrechnung: Die genauen Ansprüche können variieren. – Eigene Darstellung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den derzeit ausgeübten Beruf. Sie leistet, wenn man diesen zu weniger als 50% ausüben kann. Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate andauern. Sobald dies festgestellt und anerkannt wurde, wird die BU-Rente rückwirkend ab dem ersten Monat ausbezahlt.

Die Höhe der Absicherung und die Laufzeit können individuell vereinbart werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann also im schlimmsten Fall das Einkommen bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente wegen Alters ersetzen.

Gut zu wissen

Bei größeren Finanzierungen wie der eines Eigenheims verlangen Banken oft eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Sicherheit. Denn eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft könnte es Ihnen unmöglich machen, die Raten weiterhin zu zahlen.

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